Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fit`n Move (nachfolgend “FM” genannt)

1. Haus- und Benutzungsordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung, diese kann auf Anfrage an der Rezeption mitgenommen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, diese zu beachten. Die jeweilige Haus- und Benutzungsordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Verhalten im Studio etc. enthalten. Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von FM und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Benutzung des Studios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt bestehen. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist FM berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

2. Vertrag
Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber dem Vertragspartner oder Nutzer oder Besuchern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.

3. Mitgliedschaft
Dem Mitglied ist bekannt, dass es seine Mitgliedschaft für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit (sog. „Mindestlaufzeit“) abschließt. Die Mindestlaufzeit beginnt zu dem Datum des Inkrafttretens des Vertrages (Vertragsbeginn). Die Mitgliedschaft verlängert sich, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird. (s. Ziffer 8 der AGB).

4. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum Ersten eines Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Der Mitgliedsbeitrag ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am 1. Tag eines Monats durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren erfolgt durch Erteilung eines SEPA Basismandats. Das Mitglied sichert zu, für die Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufes nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist FM berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Ebenso ist FM berechtigt, im Verzugsfall anfallende Mahnkosten zu berechnen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, die der Höhe nach dem Betrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, werden die für die gesamte Mitgliedschaft noch offenen Monatsbeiträge sofort fällig gestellt. Die Leistungen von FM werden bis zum Zahlungsausgleich eingestellt. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

5. Beitragsanpassung
Der monatliche Beitrag gilt für die Mindestlaufzeit des Vertrages als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit erhöht sich der Beitrag um 5,00€ pro Monat. In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche USt. (derzeit 19%) enthalten. Erhöht sich die gesetzliche USt, erhöhen sich die Preise entsprechend.

6. Verwaltungsgebühren und Startpaket
Die Zahlungen für das vereinbarte Startpaket und die jährlich wiederkehrende Verwaltungsgebühr sind erstmalig bei Vertragsschluss fällig und werden mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag. Die weiteren Zahlungen der Verwaltungsgebühr sind jährlich, zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag fällig. Einmalgebühren und jährliche Verwaltungsgebühren werden im Falle einer Kündigung weder vollständig noch anteilig erstattet.

7. Pausen
Im Fall einer Schwangerschaft, Krankheit/Sportunfähigkeit oder bei einem angeordneten Auslandsaufenthalt oder Dienstreise etc. von mindestens einem Monat und durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises, bei Krankheit/Sportunfähigkeit ein der Sportunfähigkeit bestätigenden ärztlichen Attestes, ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen. Der Antrag ist im Club unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn der Sportunfähigkeit zu stellen. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um den Zeitraum der tatsächlichen Ruhezeit verlängert. Entsprechend verlängert sich die Kündigungsfrist. Pausen sind nur bei ungekündigten Verträgen möglich.

8. Beendigung und Verlängerung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft vom Mitglied nicht spätestens einen Monat (ausschlaggebend zur Fristwahrung ist der Tag des Zugangs der Kündigung) vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Mitgliedschaftsmonats. Unter „schriftlich“ ist eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung zu verstehen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitglieds besteht insbesondere bei: andauernder Krankheit/Sportunfähigkeit mit Nachweis durch ein entsprechendes ärztliches Attest, Umzug mit mindestens 20-Kilometer-Entfernung durch Vorlage einer Anmelde- und / oder Abmeldebestätigung der zuständigen Behörde, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht hinsichtlich der oben angegebenen Gründe, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben können.
Ist das Mitglied aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertragsmäßig vereinbarten Leistung von FM gehindert und hat das Mitglied nicht rechtmäßig außerordentlich gekündigt, bleibt das Mitglied bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung der vereinbarten monatlichen Beiträge verpflichtet.

9. Mitgliedsausweis
Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages stellt FM einen Mitgliedsausweis aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von FM und ist nach Vertragsablauf an FM herauszugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Ausweises behält sich FM ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Ein Verlust oder Diebstahl des Mitgliedsausweises muss FM unverzüglich mitgeteilt werden. Soweit das Mitglied den Verlust oder Defekt des Ausweises zu vertreten hat, stellt FM diesem die für die Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises anfallenden Kosten in Höhe von € 10,00 in Rechnung.

10. Öffnungszeiten
FM behält sich das Recht vor, den Club an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten. FM behält sich vor, die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern, wobei darauf geachtet wird, dass solche Änderungen keine merkliche Reduzierung der Leistungsangebote von FM bewirken werden.
Insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten und bei einer entsprechenden Schließung von nicht mehr als 48 Stunden hat das Mitglied insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da solche Schließungen bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
Sollte Ihnen FM die Nutzung der Einrichtungen aus Gründen, die FM nicht zu vertreten hat oder die der Erfüllung, Erweiterung, Verbesserung oder Veränderung des Angebotes von FM dienen nicht zur Verfügung stellen können, hat das Mitglied während der Dauer dieser Verhinderung keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Recht des Mitglieds zur Benutzung der Einrichtung verlängert sich jedoch auf die Dauer der Ausfallzeit.

11. Haftung
FM schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers oder von Besuchern aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens FM oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens FM beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

12. Persönliche Angaben
Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung sind FM unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, sofern es seiner Mitteilungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.

13. Datenschutz
FM erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung der Einrichtungen bereitgestellt werden. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. (Weitere Informationen zum Datenschutz und Nutzung unserer Website unter: https://fitnmove.de/impressum-datenschutz/)

14. Schlussbestimmung
Mündliche Abreden bestehen nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Fit`n Move
Geschäftsführer: Ingo Simon
Kölnstraße 4
53757 Sankt Augustin
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE234276546